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   BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02   

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https://dejure.org/2002,14832
BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02 (https://dejure.org/2002,14832)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2002 - 7 B 27.02 (https://dejure.org/2002,14832)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2002 - 7 B 27.02 (https://dejure.org/2002,14832)
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  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02
    a) Wie der Kläger der Sache nach richtig darlegt, liegt der Entscheidung vom 26. Juni 1997 (BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) der abstrakte Rechtssatz zugrunde, einer Enteignung wohne das manipulative Element inne, das für die Annahme einer unlauteren Machenschaft (§ 1 Abs. 3 VermG) erforderlich ist, wenn die Enteignung dem Zweck diente, aus staatlichen Mitteln finanzierte Investitionen in das Grundstück nachträglich zu sichern, es bei der Durchführung der Baumaßnahme bis zu deren Vollendung aber an einer Rechtsgrundlage gefehlt hatte, die eine Enteignung zu diesem Zweck zugelassen hätte.

    b) Soweit der Kläger eine Abweichung von den Entscheidungen vom 28. Juli 1994 (BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28), vom 26. Juni 1997 (BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) sowie vom 5. März 1998 (BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140) rügt, legt er nicht dar, mit welchem abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht von einem in jenen Entscheidungen aufgestellten Rechtssatz abweicht.

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02
    b) Soweit der Kläger eine Abweichung von den Entscheidungen vom 28. Juli 1994 (BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28), vom 26. Juni 1997 (BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) sowie vom 5. März 1998 (BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140) rügt, legt er nicht dar, mit welchem abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht von einem in jenen Entscheidungen aufgestellten Rechtssatz abweicht.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02
    b) Soweit der Kläger eine Abweichung von den Entscheidungen vom 28. Juli 1994 (BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28), vom 26. Juni 1997 (BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) sowie vom 5. März 1998 (BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140) rügt, legt er nicht dar, mit welchem abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht von einem in jenen Entscheidungen aufgestellten Rechtssatz abweicht.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97

    unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 B 27.02
    Der weiter benannten Entscheidung vom 3. September 1998 (BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160) liegt derselbe Rechtssatz zugrunde.
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